Im Jahre 1899 gründeten Bauarbeiter und Fischer die Arbeiter-Spenden- Notgemeinschaft. Der Zweck dieser Solidargemeinschaft ist die finanzielle Unterstützung der Familie des jeweiligen Mitglieds im Sterbefall. Damals wie heute sind die Begräbniskosten oft so hoch, dass ein Einzelner den Aufwand kaum tragen kann. Nur durch diese Notgemeinschaft gelang es seinerzeit die Not zu lindern und für ein würdiges Begräbnis zu sorgen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das „Gesicht“ dieser klassischen Sterbekasse gewandelt. Mittlerweile sind alle Schichten der Norderneyer Bevölkerung als Mitglied in der Arbeiter-Spenden-Notgemeinschaft vertreten. Bei dem Tode eines Mitglieds sowie bei dem Tode eines Kindes des Mitglieds (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) wird eine Beihilfe für die Begräbniskosten gezahlt.
Mit Einberufung einer Mitgliederversammlung vom 29.03.2023 wurde die bis dahin bestehende Sterbekasse reformiert. Es wurde offiziell der Verein „Arbeiter-Spenden- Notgemeinschaft Norderney“ als nicht eingetragener Verein mit einem dreiköpfigen Vorstand gegründet.
Die Beträge sind nach Eintrittsalter gestaffelt. Der Mindestbeitrag für Personen bis 29 Jahre beträgt derzeit 1,50 EUR je Sterbefall zzgl. 0,25 EUR Rücklage. Die komplette Beitragsstaffel finden Sie in der Satzung unter „§ 5 Mitgliedsbeiträge und Auszahlung“. Ausgezahlt werden bei jedem Sterbefall die eingenommenen Beträge. Wenn die Rücklage einen bestimmten Wert erreicht hat, wird auch ausgezahlt, ohne dass ein Einzug erfolgt. Bis zu Ihrem 60. Lebensjahr können Sie Mitglied in der Arbeiter-Spenden-Notgemeinschaft auf Norderney werden, wenn sich ihr erster Wohnsitz auf Norderney befindet.
Bedenken Sie die hohen Kosten einer würdevollen Bestattung und nehmen Sie an unserer Solidargemeinschaft teil. Eine Beitrittserklärung finden Sie HIER.