Im Jahre 1899 gründeten Bauarbeiter und Fischer die Arbeiter-Spenden-Notgemeinschaft Norderney als Solidargemeinschaft mit dem Zweck, die Familie eines verstorbenen Mitglieds finanziell zu unterstützen. Damals wie heute sind die Bestattungskosten oft so hoch, dass ein Einzelner oder die Familie den Aufwand kaum tragen können. Durch diese Solidargemeinschaft gelang es seinerzeit, diese Not zu lindern und für ein würdiges Begräbnis zu sorgen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Gesicht dieser klassischen Sterbekasse gewandelt, denn mittlerweile sind alle Schichten der Norderneyer Bevölkerung als Mitglied in der Arbeiter-Spenden-Notgemeinschaft vertreten.
Im Falle des Todes eines Mitglieds oder seines Kindes (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) zahlt die Solidargemeinschaft eine Beihilfe für die Bestattungskosten von je 750,- Euro an die Hinterbliebenen aus. Diese Bestattungsbeihilfe wird durch die jährlichen Mitgliedsbeiträge in die Sterbekasse aufgebracht und auf das Konto angewiesen, von dem die Beiträge per Lastschriftmandat zuletzt eingezogen wurden.
Der jährliche Beitrag pro Mitglied beträgt 25,- Euro und wird einmal jährlich per Lastschriftmandat eingezogen. Bei Austritt aus der Arbeiter-Spenden-Notgemeinschaft verfällt jeglicher Anspruch. Durch Nichtzahlung des jährlichen Beitrags erlischt die Mitgliedschaft.
Bis zu Ihrem 55. Lebensjahr können Sie Mitglied in der Arbeiter-Spenden-Notgemeinschaft auf Norderney werden. Bedenken Sie die hohen Kosten für eine würdevolle Bestattung im Trauerfall und nehmen Sie an unserer Solidargemeinschaft teil. Hierfür müssen Sie lediglich den Aufnahmeantrag ausfüllen und an den Vorstand weiterleiten.